Nanopartikel in Sonnencreme: Was sagt die Forschung?
Titandioxid und Zinkoxid in Nanoform: wie mineralische UV-Filter wirken, ob sie durch die Haut gehen, warum Sprays eingeschränkt sind und wie Sie die Kennzeichnung lesen.
Nanopartikel aus Titandioxid und Zinkoxid sind in der EU als UV-Filter in Sonnencremes erlaubt und gelten nach heutigem Stand bei Cremes und Lotionen als sicher, weil sie nicht in nennenswertem Umfang durch gesunde Haut dringen. Ein mögliches Risiko sehen Fachgremien beim Einatmen, deshalb sind sie in Produkten verboten, bei denen sie in die Lunge gelangen können. Für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das: Creme und Lotion sind unproblematisch, bei Sprays lohnt ein Blick auf die Inhaltsstoffe.
Dieser Artikel erklärt, warum überhaupt Nanopartikel in Sonnenschutzmitteln stecken, was zur Hautaufnahme bekannt ist und wie die Kennzeichnung funktioniert.
Warum Sonnencremes Nanopartikel enthalten
Sonnenschutzmittel nutzen zwei Arten von UV-Filtern:
- Organische Filter, oft als chemische Filter bezeichnet, sind Moleküle, die UV-Strahlung absorbieren und in Wärme umwandeln.
- Mineralische Filter sind anorganische Partikel, vor allem Titandioxid und Zinkoxid. Sie absorbieren den größten Teil der UV-Strahlung und streuen einen kleineren Teil zurück.
Mineralische Filter haben ein Problem: Partikel in der Größe von einigen hundert Nanometern streuen auch sichtbares Licht und hinterlassen einen weißen Film auf der Haut. Werden die Partikel auf wenige Dutzend Nanometer verkleinert, streuen sie sichtbares Licht kaum noch, die Creme wird transparent. Der UV-Schutz bleibt erhalten, weil die Absorption der UV-Strahlung eine Materialeigenschaft ist. Diesen Zusammenhang zwischen Größe und optischen Eigenschaften beschreibt die Seite Nanopartikel ausführlicher.
Titandioxid schützt vor allem im UVB-Bereich und im kurzwelligen UVA, Zinkoxid deckt auch längerwelliges UVA ab. Viele Produkte kombinieren deshalb beide oder mischen mineralische mit organischen Filtern.
Beschichtung gegen Photoaktivität
Titandioxid ist ein Photokatalysator: Unter UV-Licht kann es reaktive Sauerstoffverbindungen bilden. Diese Eigenschaft nutzt man bei selbstreinigenden Oberflächen, in Sonnencreme ist sie unerwünscht. Für den Einsatz in Kosmetika werden die Partikel deshalb beschichtet, etwa mit Siliciumdioxid, Aluminiumoxid oder Silikonverbindungen, und meist in einer Kristallform verwendet, die weniger photoaktiv ist. Die Zulassung in der EU gilt nur für Partikel, die den Spezifikationen der Sicherheitsbewertung entsprechen, einschließlich Reinheit, Größe und Beschichtung.
Was die Forschung zur Haut sagt
Die zentrale Frage lautet: Gelangen die Partikel durch die Haut in den Körper? Die Hornschicht, die äußerste Schicht der Oberhaut, ist eine wirksame Barriere aus abgestorbenen Zellen und Lipiden. Untersuchungen an menschlicher Haut, an Tiermodellen und mit Hautmodellen haben überwiegend gezeigt, dass Titandioxid- und Zinkoxid-Nanopartikel in den oberen Lagen der Hornschicht, in Hautfalten und in Haarfollikeln verbleiben und nicht in relevantem Umfang in lebende Hautschichten vordringen.
Der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU (SCCS) kam in seinen Stellungnahmen zu dem Ergebnis, dass beide Stoffe in Nanoform bei Anwendung auf der Haut bis zu einer Konzentration von 25 Prozent als sicher gelten können, sofern sie den geprüften Spezifikationen entsprechen. Auch Daten zu vorgeschädigter Haut, etwa nach einem Sonnenbrand, wurden in die Bewertungen einbezogen.
Beim Zinkoxid lösen sich in feuchter Umgebung geringe Mengen Zink-Ionen. Zink ist ein lebensnotwendiges Spurenelement, die über die Haut aufgenommenen Mengen gelten im Vergleich zur Aufnahme über die Nahrung als gering.
Gefährdung und Exposition: Ob ein Stoff ein Risiko darstellt, hängt nicht nur davon ab, ob er grundsätzlich schädlich sein kann, sondern auch davon, ob und wie viel davon in den Körper gelangt. Nanopartikel, die auf der Haut bleiben, können dort kaum wirken. Beim Einatmen ist die Lage anders, weil die Lunge eine große, empfindliche Oberfläche hat.
Warum Sprays anders bewertet werden
Werden Partikel als feiner Nebel versprüht, können sie eingeatmet werden und tief in die Lunge gelangen. Für diesen Aufnahmeweg kam der SCCS zu dem Schluss, dass die Sicherheit von Zinkoxid-Nanopartikeln in Sprays nicht belegt werden kann, für Titandioxid gelten vergleichbare Überlegungen. Die EU hat deshalb beide Stoffe in Nanoform nur mit einer Einschränkung zugelassen: Sie dürfen nicht in Anwendungen eingesetzt werden, die zu einer Exposition der Lunge durch Einatmen führen können.
Das betrifft vor allem Pumpsprays und Aerosole, die einatembare Tröpfchen erzeugen. Sonnensprays sind dadurch nicht generell verboten, sie enthalten aber in der Regel organische Filter oder sind so gestaltet, dass keine einatembaren Partikel entstehen. Wer unsicher ist, sprüht das Produkt nicht direkt ins Gesicht, sondern zuerst in die Hand und trägt es dann auf.
Kennzeichnung: was „(nano)“ bedeutet
Die EU-Kosmetikverordnung regelt Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln seit 2013 ausdrücklich. Wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher sind drei Punkte:
- Kennzeichnung: Jeder Bestandteil, der als Nanomaterial vorliegt, wird in der Liste der Inhaltsstoffe mit dem Zusatz „(nano)“ angegeben, zum Beispiel „Titanium Dioxide (nano)“.
- Positivliste für UV-Filter: UV-Filter dürfen nur verwendet werden, wenn sie in Anhang VI der Verordnung aufgeführt sind. Für Nanoformen gibt es eigene Einträge mit Bedingungen.
- Meldepflicht: Für Nanomaterialien, die nicht bereits als UV-Filter, Farbstoff oder Konservierungsmittel in den Anhängen der Verordnung geregelt sind, müssen Hersteller ihre Produkte vor dem Inverkehrbringen bei der Europäischen Kommission melden. Für zugelassene Nano-UV-Filter wie Titandioxid ersetzt die Aufnahme in Anhang VI diese Meldung. Die Kommission veröffentlicht zudem einen Katalog der in Kosmetika verwendeten Nanomaterialien.
| Filter | Form | Status in der EU | Wichtige Bedingung |
|---|---|---|---|
| Titandioxid | Nano | als UV-Filter zugelassen | bis 25 Prozent, nicht in Anwendungen mit Lungenexposition |
| Zinkoxid | Nano und Nicht-Nano | als UV-Filter zugelassen | bis 25 Prozent, nicht in Anwendungen mit Lungenexposition |
| weitere Filter | Nano | einzelne organische Filter in Nanoform zugelassen | jeweils eigene Bedingungen in Anhang VI |
Neben Titandioxid und Zinkoxid sind auch einige organische UV-Filter in Nanoform zugelassen. Sie erscheinen ebenfalls mit „(nano)“ in der Inhaltsstoffliste.
Umweltaspekte
Sonnencreme gelangt beim Baden direkt ins Wasser. Zinkoxid-Partikel und gelöste Zink-Ionen können für Wasserorganismen giftig sein, Titandioxid gilt in dieser Hinsicht als weniger problematisch. Wie groß die Belastung in Badegewässern tatsächlich ist, hängt stark von den örtlichen Bedingungen ab und ist Gegenstand laufender Forschung. Die öffentliche Diskussion um Korallenriffe bezieht sich überwiegend auf bestimmte organische UV-Filter. Grundsätzliche Fragen zum Verbleib von Nanomaterialien in der Umwelt behandelt der Artikel Ist Nanotechnologie gefährlich?
Häufige Missverständnisse
„Mineralisch heißt nanofrei.“ Nicht unbedingt. Viele transparente mineralische Sonnencremes enthalten Titandioxid oder Zinkoxid gerade in Nanoform, sonst wären sie nicht durchsichtig. Ob Nanopartikel enthalten sind, zeigt allein die Inhaltsstoffliste.
„Nano ist immer gefährlicher als groß.“ Die Größe allein entscheidet nicht über das Risiko. Es kommt auf Material, Beschichtung, Löslichkeit und vor allem auf den Aufnahmeweg an. Deshalb bewerten die Behörden Creme und Spray unterschiedlich.
„Ohne Kennzeichnung keine Nanopartikel.“ Die Kennzeichnungspflicht knüpft an die Definition von Nanomaterial in der Kosmetikverordnung an. Pulver mit breiter Größenverteilung können einen gewissen Anteil kleiner Partikel enthalten, ohne als Nanomaterial zu gelten. Die genaue Abgrenzung ist Gegenstand regulatorischer Diskussionen.
„Chemische Filter sind die harmlosere Wahl.“ Auch organische UV-Filter werden einzeln bewertet und haben eigene Höchstkonzentrationen. Pauschale Urteile über Filtergruppen helfen bei der Produktwahl wenig.
Praktische Einordnung
- Sonnenschutz bleibt wichtig: UV-Strahlung ist ein gesicherter Risikofaktor für Hautkrebs. Der Nutzen eines geeigneten Sonnenschutzmittels steht außer Frage, die Diskussion um Nanopartikel ändert daran nichts.
- Creme und Lotion: Nanoformen von Titandioxid und Zinkoxid gelten in Cremes und Lotionen nach heutigem Wissen als sicher.
- Sprays: Nicht direkt ins Gesicht sprühen und Sprühnebel nicht einatmen, unabhängig vom Filtertyp.
- Inhaltsstoffliste lesen: Wer Nanoformen meiden möchte, erkennt sie am Zusatz „(nano)“.
- Menge zählt: Der angegebene Lichtschutzfaktor wird nur mit einer ausreichend dicken Schicht erreicht.
Wie die EU Nanomaterialien in anderen Produktgruppen kennzeichnet, etwa in Lebensmitteln, beschreibt der Artikel Nanomaterialien in Lebensmitteln. Einen Überblick über das gesamte Regelwerk bietet die Seite Nanosicherheit und Regulierung.
Fragen und Antworten
- Gehen Nanopartikel aus Sonnencreme ins Blut?
- Nach den Bewertungen des wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit der EU dringen Titandioxid- und Zinkoxid-Nanopartikel nicht in relevantem Umfang durch gesunde Haut. Sie verbleiben überwiegend in den äußersten Schichten der Hornschicht und in Hautfalten oder Haarfollikeln. Beim Zinkoxid können sich geringe Mengen Zink-Ionen lösen, Zink ist aber ein natürlich vorkommendes Spurenelement.
- Woran erkenne ich Nanopartikel in Sonnencreme?
- In der EU muss hinter jedem Bestandteil, der als Nanomaterial vorliegt, in der Liste der Inhaltsstoffe das Wort „(nano)“ stehen. Steht dort etwa „Titanium Dioxide (nano)“ oder „Zinc Oxide (nano)“, enthält das Produkt diese Filter in Nanoform.
- Sind Sonnensprays mit Nanopartikeln verboten?
- Titandioxid und Zinkoxid in Nanoform dürfen nicht in Anwendungen eingesetzt werden, bei denen die Lunge der Anwenderin oder des Anwenders durch Einatmen belastet werden kann. Das betrifft vor allem fein zerstäubende Sprays. Sonnensprays mit anderen Filtern oder in Formen, die keine einatembaren Tröpfchen bilden, sind davon nicht betroffen.
- Sind mineralische Sonnencremes ohne Nano besser?
- Nicht automatisch. Größere Partikel hinterlassen einen deutlich sichtbaren weißen Film, was dazu führen kann, dass weniger Creme aufgetragen wird. Entscheidend für den Schutz sind der angegebene Lichtschutzfaktor, der UVA-Schutz und eine ausreichende Menge. Ob Nano oder nicht, ist für den Hautschutz zweitrangig, solange das Produkt den EU-Vorgaben entspricht.
Quellen und weiterführende Stellen
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, insbesondere Artikel 16 (Nanomaterialien), Artikel 19 (Kennzeichnung) und Anhang VI (UV-Filter).
- Verordnung (EU) 2016/1143 der Kommission (Titandioxid in Nanoform als UV-Filter) und Verordnung (EU) 2016/621 der Kommission (Zinkoxid als UV-Filter).
- Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS): Stellungnahmen zu Titandioxid (nano) und Zinkoxid (nano) sowie Leitfaden zur Sicherheitsbewertung von Nanomaterialien in Kosmetika.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Informationen zu Nanomaterialien in Kosmetika.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion NanoImmunoTech.